Einsatz künstlicher Intelligenz
Stand: September 2026
1. Zweck dieser Seite
Jobsorter setzt in einzelnen Funktionen ein KI-System ein. Diese Seite legt nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) offen, welches System eingesetzt wird, wer es bereitstellt, wo die Verarbeitung stattfindet und welche Funktionen betroffen sind. Nach unserer Einschätzung ist Jobsorter Anbieter des KI-Systems im Sinne der KI-Verordnung; verantwortlich ist der im Impressum Genannte.
2. Eingesetztes Modell und Anbieter
Modell: Claude Haiku 4.5 (Kennung claude-haiku-4-5-20251001).
Anbieter des Modells: Anthropic PBC, San Francisco, USA.
Ort der Verarbeitung: Die Anfrage wird aus der Web-App an die Programmierschnittstelle von Anthropic übermittelt und dort in den USA verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Übermittlung in ein Drittland ist in der Datenschutzerklärung, Abschnitte 4.7 und 5, beschrieben.
3. Kein Training mit deinen Daten
Die Inhalte, die Jobsorter an das Modell übermittelt, werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Grundlage sind die gewerblichen Nutzungsbedingungen von Anthropic, nach denen Anthropic Modelle nicht mit Kundeninhalten aus seinen Diensten trainieren darf (Anthropic Commercial Terms of Service, gültig ab 17. Juni 2025, anthropic.com/legal/commercial-terms). Jobsorter selbst trainiert keine Modelle.
4. Betroffene Funktionen
- Auslesen einer Stellenanzeige: Aus einem Link, einem hochgeladenen Dokument (PDF oder Bild) oder einer an Jobsorter weitergeleiteten E-Mail werden Firma, Stelle und weitere Eckdaten ermittelt und als Vorschlag in das Formular übernommen.
- Entwurf einer Dranbleiben-Mail: Auf deinen Abruf wird aus Firma und Stelle der betreffenden Bewerbung ein Entwurf für eine Dranbleiben-Mail an den Arbeitgeber erzeugt.
Übermittelt wird jeweils ausschließlich der Inhalt, den die Funktion benötigt. Jede dieser Stellen ist in der Web-App dauerhaft als KI-Funktion gekennzeichnet, bevor du sie nutzt.
5. Menschliche Kontrolle
Das KI-System trifft keine Entscheidung mit Wirkung für dich oder Dritte. Angaben, die aus einem Link oder einem Dokument ausgelesen werden, sind Vorschläge, die du vor dem Speichern prüfst und änderst. Bei einer an Jobsorter weitergeleiteten E-Mail legt Jobsorter die Bewerbung mit den ausgelesenen Angaben selbst an; du prüfst und änderst sie danach in der Bewerbung. Ein Entwurf einer Dranbleiben-Mail wird nie selbsttätig versendet; er trägt in der Vorschau den Hinweis, dass er maschinell erzeugt wurde, und geht erst hinaus, wenn du ihn geprüft und den Versand selbst ausgelöst hast. Du kannst jede Funktion auch ohne KI nutzen, indem du die Angaben selbst einträgst oder die Mail selbst schreibst.
6. Einordnung nach der KI-Verordnung
Jobsorter ist nach unserer Einschätzung kein Hochrisiko-KI-System nach Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III der KI-Verordnung. Anhang III Nr. 4 erfasst KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen oder für Entscheidungen über Arbeitsverhältnisse verwendet werden sollen, etwa zum Sichten oder Filtern von Bewerbungen und zum Bewerten von Bewerbern. Jobsorter wird von der sich bewerbenden Person selbst zur Verwaltung ihrer eigenen Bewerbungen genutzt. Es bewertet, sortiert oder filtert keine Personen und wird nicht von Arbeitgebern zur Personalauswahl eingesetzt.
Für Jobsorter gelten nach unserer Einschätzung die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung. Diese Seite und die Kennzeichnung an den betroffenen Funktionen dienen ihrer Erfüllung.
7. Kontakt
Fragen zum Einsatz von KI richtest du an: kontakt@jobsorter.de